Die Aufgaben der Verwaltungsleitung
Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Stadt Penzlin.
Er leitet die Verwaltung und ist für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich.
Er ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter. Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Stadtvertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus.
Im Rahmen der Wahrnehmung der Geschäftsführung des Amtes Penzliner Land durch die Stadt Penzlin, hat der Bürgermeister die Rechte und Pflichten eines leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes wahrzunehmen.
Er leitet die Verwaltung und ist für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich.
Er ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter. Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Stadtvertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus.
Im Rahmen der Wahrnehmung der Geschäftsführung des Amtes Penzliner Land durch die Stadt Penzlin, hat der Bürgermeister die Rechte und Pflichten eines leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes wahrzunehmen.