Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind die Badegewässer vor Beginn der jährlichen Badesaison unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu bestimmen.
Gemeinde Ankershagen
Gemeinde Kuckssee
Stadt Penzlin